AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Inhalt:
Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Termine, Lieferfristen
Leistungsumfang, Vergütung
Domains
Hosting
Veröffentlichte Inhalte
Datenschutz
Pflichten des Auftraggebers
Mängel und Mängelbehebungen
Produktionsüberwachung
Haftung, Gewährleistung
Abnahme
Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
Vertragsdauer
Aufwendungen
Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
Besprechungsberichte
Sonstiges
Schlussbestimmungen

§1 Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche der business online münchen GmbH (Digitale Medien [&] Internetleistungen) und deren Geschäftsbereich presssack-ff.de (Digitale Internetleistungen für das Fleischerhandwerk), nachfolgend Auftragnehmer genannt. Die Begriffe „Auftrag, Auftragnehmer und Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Auftragnehmer sie schriftlich anerkannt hat.
AGB des Auftraggebers, welche in Teilen oder insgesamt von unseren AGB abweichen erkennen wir ausdrücklich, selbst bei Kenntnis bzw. Vorlage, nicht an, es sei denn, wir haben diesen, explizit und schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

§2 Termine, Lieferfristen
1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche
Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
2. Die Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§3 Leistungsumfang, Vergütung
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragnehmer. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmer. Gegenstand eines Auftrages ist, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, stets die Durchführung der vereinbarten, vertraglichen Leistung durch den Auftragnehmer und nicht ein bestimmter Erfolg. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers zu akzeptieren. Mehraufwand der Auftragnehmer, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmer berechnet.
2. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.
3. Die Auftragnehmer darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der Auftragnehmer freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars der Auftragnehmer zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
5. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der Auftragnehmer nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber die Auftragnehmer mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Auftragnehmer und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
6. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen der Auftragnehmer sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
9. Erbringt der Auftragnehmer kostenlose Dienste und Leistungen, ist er berechtigt diese jederzeit und ohne Vorankündigung einzustellen ohne das sich Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzansprüche für den Auftraggeber ergeben;

§4 Domains
1. Vom Auftraggeber beantragte Domainnamen gehen in seinen Besitz über; Dies gilt auch bei der Kündigung der Nutzungsverträge; Im Falle des Wechsels der Domain per Konnektivität-Koordination (KK) zu einem anderen Provider erhebt Auftragnehmer eine Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR;
2. Mit dem Zeitpunkt in dem die Leistung bzw. Lieferung den Auftragnehmer verlassen hat, geht die Gefahr den Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über; In den übrigen Fällen geschieht dies dann, sobald dem Auftraggeber eine Bereitstellungsanzeige zugegangen ist;
3. Für Unterlagen des Auftraggebers, die bei dem Auftragnehmer untergebracht oder gelagert sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung soweit diese durch Fahrlässigkeit beschädigt werden oder untergehen; Der Auftragnehmer ist berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Erstellung zu vernichten;
4. Die diversen Domainendungen (sog. Top-Level-Domains bzw. TLD) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Vergabe, Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains sowie der dazugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Beispiel: Für deutsche Domains mit der Endung .de ist die zuständige Registrierstelle die „DENIC eG“. Bei der DENIC gelten für Domains mit der Endung .de z.B. die DENIC Domainbedingungen sowie die DENIC-Domainrichtlinien. Analog zu diesem Beispiel gelten die jeweiligen Bedingungen der jeweils für die TLD zuständigen Registrierstelle.
5. Der Auftragnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Für diesen Fall, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§5 Hosting
1. Der Auftragnehmer gewährleistet die identische Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur wie die Hostingpartner. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer oder Hostingpartner liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).
2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Leistungen vorübergehend zu beschränken bzw. abzuschalten, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder die Sicherheit unserer und/oder fremder Systeme, bzw. der Schutz und/oder der Erhalt der gespeicherten
Daten, dies erfordern.
3. Es besteht für den Auftraggeber kein Anspruch darauf, dass dem Server während der Vertragslaufzeit immer dieselbe IP Adresse zugewiesen wird.
4. Gerät der Auftragnehmer mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.
5. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht aus folgenden Gründen einzelne Anwendungen / Programme, Features, Skripts, App‘s, oder Links abzuschalten oder zu ändern, soweit der Vertragszweck dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Auftraggeber aus Sicht von Auftragnehmer
zumutbar erscheinen:
– Technischer Fortschritt
– Sicherheit der Systeme
– Technische Verfügbarkeit der Systeme
– Gründe des reibungslosen Betriebes
– Integrität der gesamten Systeme von Auftragnehmer
– Um technisch aktuelle Lösungen bereitstellen zu können
Dabei sind wir selbstverständlich bemüht, sofern es in unserem Einflussbereich liegt, dem Auftraggeber technische Alternativen bzw. Lösungen anzubieten, z.B. Aktualisierungen der betroffenen Funktion.
6. Soweit der Auftragnehmer kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die Auftragnehmer ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert die Auftragnehmer den Auftraggeber.
7. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, gewährt die Auftragnehmer dem Auftraggeber keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Der Auftragnehmer leistet keinen direkten Support für Kunden des Auftraggebers, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
8. Sofern der Auftraggeber über einen Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle zustande, der Auftragnehmer wird nur als Vertreter des Auftraggebers tätig. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle
9. Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern die Auftragnehmer nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung hinweist.
10. Der Auftragnehmer hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Auftragnehmers vergebenen Subdomains.
11. Sollte der Auftraggeber von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Auftragnehmer hiervon unverzüglich unterrichten. der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Auftraggebers auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Auftraggeber nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 10.000 EUR; in Worten: zehntausend Euro) stellt.
12. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
13. Der Auftraggeber hat in seinen POP3-E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Die Auftragnehmer behält sich vor, für den Auftraggeber eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der Auftragnehmer behält sich weiter das Recht vor, für den Auftraggeber eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Haftung Hosting
14. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zuganges zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich neue Passwörter zu vergeben wenn der Auftragnehmer ihm dies mitteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für entstandene Schäden z.B. Hacking, die Aufgrund vergebener Passwörter, zur Verfügung gestellter Hostingleistungen, installierter und verwendeter und angepasster Software resultieren.
15. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit nichts anderes anderweitig vereinbart, bei selbständiger Gestaltung seiner Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Auftragnehmers verursachen, insbesondere CGI und PHP-Skripte. Der Auftragnehmer kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Auftraggeber die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem Auftraggeber zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located Server).
16. Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt, stellt die Auftragnehmer dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.
17. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen / Ressourcen / Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare
Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:
– Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
– Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
– Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
– Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
– gewaltverherrlichende Inhalte
– pornografische / erotische Inhalte oder Angebote
– Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
– Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
– beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen
in jeglicher Form
– unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
– Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden / Weiterleitung von Datenströmen und / oder E-Mails (Spam-MailBombing)
– Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
– Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse
hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
– das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren
Wir sind schon von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald wir Kenntnis von diesen erlangen.
18. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
§6 Veröffentlichte Inhalte
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte entweder als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte.3. Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte ohne ausdrückliches Einverständnis der jeweiligen Empfänger. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Verletzt der Kunde die vorgenannten Regeln, so ist es uns gestattet, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen umgehend abzuschalten.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen zu sperren. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der in den AGB genannten Punkte beruhen.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber bei erkannten Änderungen die seine Onlineaktivitäten betreffen können z.B. Recht und Gesetz, Datenschutz oder Technik zu informieren und bei Betrieb seiner Internetseiten zu unterstützen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber kostenfrei oder teilt eine mögliche Aktualisierung als freibleibendes Angebot dem Auftragnehmer mit.
§7 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Kunden werden ohne weitere Einwilligung vom Auftragnehmer nur erhoben und verwendet, sofern sie für die Begründung, Ausgestaltung, Änderung und/oder Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
2. Wir weisen den Kunden explizit darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend sichergestellt werden kann. Der Kunde weiß, dass wir die auf den Servern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen können. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch dazu in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kompromittieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der vom Kunden ins Internet bzw. an uns übermittelten und auf unseren Systemen gespeicherten Daten ist der Kunde vollumfänglich selbst verantwortlich.
3. Der Auftragnehmer setzt den Kunden hiermit darüber in Kenntnis, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form, für die sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben, während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und maschinell verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind dazu verpflichtet die einschlägigen Datenschutz- und Rechtsbestimmungen einzuhalten.
4. Wir geben keine Daten (personenbezogen oder technisch) des Kunden an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, soweit dies zur Bereitstellung unserer Leistungen, zur Ermittlung des Entgelts und/oder zur Abrechnung mit dem Kunden erforderlich ist.
Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzen wir nur für Informationsschreiben zu den Aufträgen, für Rechnungen und sofern der Kunde nicht widerspricht, zur Kundenpflege.
5. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner von uns gespeicherten Daten, sofern im Falle einer Löschung die gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen.

§8 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Internetdienstleitungen nicht rechtswidrig zu nutzen; Dazu gehört insbesondere bei vertraglich vereinbarter Nutzung eines E-Mail-Accounts, nur solche Inhalte zu speichern oder per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen;
4.1 Der Kunde ist verpflichtet dem Auftragnehmer die Erfüllung der vertraglich festgelegten Leistungen zu ermöglichen. Zu dem ist der Auftraggeber verpflichtet an der Erfüllung der Leistungen mitzuwirken, wenn dies erforderlich und zumutbar ist.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Mitwirkungsleistungen vollständig, rechtzeitig und für den Auftragnehmer kostenfrei zu erbringen, welche zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ausreichend zu formulieren und sämtliche erforderlichen Informationen und Daten, vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können je nach Leistung beispielsweise Zugänge, Berechtigungen, Grafiken, Designs, Layouts, Lizenzen und Dokumente zählen. Diese Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind Voraussetzung, damit die vertragsgemäße Leistung des Auftragnehmers erbracht werden kann.
4.4 Erfüllt der Auftraggeber diese Mitwirkungsleistungen nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, so trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Kostenerhöhungen oder Verzögerungen.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen oder Daten an den Auftragnehmer besonders darauf zu achten, dass diese Daten auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Marken-, Urheber-, Namens- oder sonstigen Schutzrechten, geprüft wurden. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben.
4.6 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer einen Ansprechpartner nennen, welcher in der Lage ist, fachlich kompetente Entscheidungen zu treffen.
4.7 Der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer verpflichtet Änderungen tariflicher Gegebenheiten und/oder vertraglicher Grundlagen umgehend mitzuteilen.
4.8 Soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistung erforderlich sein sollte, verpflichtet sich der Auftraggeber, selbständig für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse zu sorgen.
4.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich die bestehenden Grundsätze der Datensicherheit, sowie des Datenschutzes zu befolgen.
4.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich vor der Weitergabe von Zugangsdaten zu seinen Systemen, wie z.B. Server und Datenbanken, auf welche der Auftragnehmer zugreifen soll, aktuelle Sicherheitskopien von sich auf den Systemen befindlichen, relevanten Inhalten und Daten zu erstellen und diese Sicherungskopien unentgeltlich auf den Server zurückzuschreiben, falls dies erforderlich und zumutbar sein sollte.
4.11 Sollten Mängel oder Schäden für den Auftraggeber erkennbar sein, so muss der Auftraggeber diese umgehend den Auftragnehmer anzeigen. Falls sich herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers vorlag, muss der Auftraggeber entstandene Kosten für die Überprüfung durch den Auftragnehmer übernehmen.
4.12 Ein Verstoß gegen die oben genannten Pflichten des Auftraggebers, berechtigt den Auftragnehmer nach Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die vertraglichen Leistungen einzustellen.
(II) bei vertraglich vereinbartem Hosting von Internetseiten, keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das Internet zu stellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt;
b) sämtliche ihm zugeteilten Zugangsdaten geheim zu halten; Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen;
d) nach der den vertraglichen Anforderungen entsprechenden Fertigstellung durch die Auftragnehmer, die geschuldete Leistungen auch nach Aufforderung durch die Auftragnehmer in Teilen endgültig abzunehmen; Wird binnen zwei Wochen nach Vorlegung der Leistung zur endgültigen Abnahme bzw. nach Zugang der Bereitstellungsanzeige vom Auftraggeber nicht schriftlich widersprochen, so gilt dies als Abnahme der geschuldeten Leistung;
e) innerhalb eines Monats Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung anzuzeigen;
f) bei Erteilung eines Auftrags zur Reservierung einer oder mehrerer Domains
(I) die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf Ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen; Der Auftraggeber versichert zudem, dass er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt; Sollten Dritte gegen den Auftraggeber Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der Vertrags-gegenständlichen Domains – gleich aus welchen Rechtsgrund – geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten und die eventuell entstehenden Kosten, die bei der Auftragnehmer zur Behebung des widerrechtlichen Zustandes entstehen (Umkonnektierung der Domain, etc) vollständig zu übernehmen;
(II) die Geschäftsbedingungen der DENIC e.G. bzw. der Network Solutions, Inc. Und anderer zur Domainvergabe berechtigter Rechtspersonen anzuerkennen;
Im Falle des Verstoßes gegen 1a) ist der Auftragnehmer berechtigt, die missbräuchlich genutzten Dienste durch geeignete Maßnahmen zu sperren; Die dabei anfallenden Kosten trägt zum vollen Teil der Auftraggeber; Schadensersatzforderungen für direkte oder indirekte Schäden bleiben davon unberührt;
Registrierung und Zugangsdaten
1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah aktualisiert, so ist der Provider berechtigt, den Nutzer nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren oder auszuschließen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und dem Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten dritten das Passwort bekannt ist.
Haftung Inhalt
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die er auf dem Vertrags-gegenständlichen E-Mail-Account gespeichert bzw. über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt hat;
Der Auftraggeber hat ebenso die Auftragnehmer von Ansprüchen gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die er der Auftragnehmer zur Bereitstellung auf seinen Websites geliefert hat, ebenso die er auf dem Vertrags-gegenständlichen Speicherplatz gespeichert und im Internet bereitgestellt, veröffentlicht und genutzt hat;
Die Freistellungspflicht des Auftraggebers bezieht sich ebenso bei Aufträgen an die Auftragnehmer zur Versendung von Werbeschriften (Newsletter, Mailings, etc.), insbesondere wenn die Adressartenliste vom Auftraggeber stammt. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die Auftragnehmer von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
§9 Mängel und Mängelbehebungen
Soweit im Einzelauftrag nichts Anderslautendes vereinbart, gelten für diesen folgende Mängelklassen:
1. Betriebssunterbrechend (aka blocker). Die in Betrieb befindliche Software verursacht betriebsrelevante Datenfehler oderverweigert den Betrieb.
2. Betriebssverhindernd (aka critical). Die noch nicht in Betrieb befindliche Software würde Datenfehler erzeugen oder den Betrieb verweigern.
3. Wesentliche Einschränkung des zugesagten Funktionsumfangs (aka major). Kernfunktionen der Anwendung/Software können nicht verwendet werden und es existiert kein Verfahren zur Umgehung des Fehlers.
4. Einschränkung des Funktionsumfangs mit Umgehungsmöglichkeit (aka normal).
5. Abweichung von der Spezifikation ohne Einschränkung des zugesagten Funktionsumfangs (aka minor). Funktionen sind anders umgesetzt als in den Spezifikationen beschrieben. Die Anwendung kann in den Kernfunktionen verwendet werden.
6. Schönheitsfehler (aka trivial)
(1) Soweit nichts Anderslautendes im Einzelauftrag vereinbart, sind die Mängel schriftlich per Fax Auftragnehmer mitzuteilen. Auftragnehmer hält es sich projektbezogen offen, dem Auftraggeber zur Dokumentation der Fehler ein Supportticketssystem online zur Verfügung zu stellen. Wird dieses von Auftragnehmer gestellt, so dürfen ausschließlich über diesen Fehler bzw. Mängel an Auftragnehmer gemeldet werden.
(2) Der Auftraggeber hat nach Bereinigung aller Fehler bzw. Mängel der Klassen 1-3 (gem. oben stehender Fehlerklassen) die Abnahme der Leistung zu erteilen. Mängel bzw. Fehler, die auf Grundlage von Spezifikationslücken entstanden, gehen zulasten des Auftraggebers – deren Behebung ist kostenpflichtig.
§10 Produktionsüberwachung
1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt die Auftragnehmer geeignete Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform.
2. Die Auftragnehmer koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen und Rechnungen der Hersteller.
3. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer IV.1 und 2 erhält der Auftragnehmer ein Auftragnehmerhonorar in Höhe von 15 % auf den Nettowert der Rechnungen der Werbemittelhersteller. Das Auftragnehmerhonorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen der Hersteller fällig.
4. Soweit die Auftragnehmer Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von der Auftragnehmer an den Auftraggeber weiter berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von Euro 5.000,– sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
§11 Haftung, Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer vertrags- wesentlichen Pflicht, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das Fehlen von Beschaffenheitsangaben / Garantien. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Auftragnehmer sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Auftragnehmer sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Auftragnehmer zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2 Monatsbeiträgen.
2. Es gilt § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG) im Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so gilt § 14 Ziff. 2 dieser AGB auch im Anwendungsbereich von § 44a TKG.
3. Die vorstehenden Ziffern gelten auch für die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
4. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von alledem unberührt.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn verändert wurde, eine vollständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Die Daten werden nicht auf einem Datenträger beim Auftragnehmer abgelegt. Die Sicherung der Daten ist vor Beginn und Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Im Fall eines Datenverlustes wird dem Auftraggeber die betreffende Datensicherung unentgeltlich auf seinen Hostingaccount beim Auftragnehmer übertragen.

§12 Abnahme
Schuldet die Auftragnehmer einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Auftragnehmer diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

§13 Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
1. Der Auftragnehmer stellt seine Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung. Die Begleichung der Forderungen kann mit Überweisung, Lastschrift und PayPal, nach Absprache auch in Bar mit Quittierung bei Abholung erfolgen.
2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
3. Monatliche Servicezahlungen unter 150 Euro werden mit Lastschrift ausgeglichen, bei einer Zahlung auf Rechnung fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren i.H.v. 15 Euro pro Rechnung an.
4. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
5. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

§14 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen können Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnehmen. Wurde mit dem Auftraggeber eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneut um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Werden zusätzliche Optionen gebucht oder gekündigt, so berührt dies die Vertragslaufzeit der anderen gebuchten Leistungen nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.
§15 Aufwendungen
1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Stundenaufwand: siehe aktuelle Standardpreisliste,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km.
3. Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.

§16 Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmer gestalteten Werbemitteln für die Laufzeit des Auftragnehmervertrags, mindestens jedoch für 6 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von dem Auftragnehmer gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmer zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftragnehmer.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmer Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftragnehmer die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß § 32, 32 a UrhG gehen zulasten des Auftraggebers.
3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihm gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
4. Der Auftragnehmer darf die von ihm konzipierten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website sowie auf der von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig nutzen. Die Befugnis erstreckt sich auch auf die anderen Geschäftsbereiche der business online münchen GmbH.
5. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben beim Auftragnehmer. Dies gilt auch und gerade für Leistungen der Auftragnehmer, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind
§17 Besprechungsberichte, Briefings
Der Auftragnehmer übergibt, wenn vereinbart innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Besprechung mit dem Auftraggeber Besprechungsberichte schriftlich oder per E-Mail. Diese Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.

§18 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf der Website des Auftragnehmers und oder per E-Mail. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so sind wir berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

München, 22.6.18